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12.2 ab 26.6.2023
§ 1 Abschluß des Vertrages (Anmeldung) Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der GA den Abschluß des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die GA zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anmeldungen zu den Veranstaltungen werden dem Eingang nach aufgenommen. Nach dem Meldeschluß oder bei Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr mehr für die Aufnahme gegeben. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.
§ 2 Bezahlung Wenn nicht anders angegeben, ist die Kursgebühr mit der Anmeldung fällig. Ist für den Kurs eine Prüfung vorgesehen, dann wird vom Berufsverband der Groomer e. V. jeweils eine Prüfungsgebühr in Höhe von 200 Euro erhoben, die spätestens zwei Wochen vor der Prüfung eingezahlt sein muß.
§ 3 Rücktritt 1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn einer Leistung zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Postanschrift der Groomer Academy, Clemensstr. 72, 44579 Castrop-Rauxel. Es empfiehlt sich, die Rücktrittserklärung per Einschreiben zu senden. Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn, Kursbeginn oder eines vereinbarten Termins werden die folgenden Stornierungskosten fällig:
Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers, der die entsprechende Kursgebühr bezahlt, erhält der verhinderte Teilnehmer seinen bereits bezahlten Betrag – nach Eingang der Zahlung des Ersatzteilnehmers - ohne Abzüge zurück. 2. Die Anmeldung zu ein- und zweitägigen Seminaren ist verbindlich, eine Erstattung der Seminargebühr erfolgt ausschließlich bei Benennung eines Ersatzteilnehmers nach dessen Zahlungseingang. 3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Nach Voranmeldung sind kostenlose Ersatztermine möglich, wenn diese im Kursangebot enthalten sind. 4. Bei Nichtteilnahme am gewählten Kurs besteht kein Anspruch auf Erstattung von Gebühren oder Teilnahme an einem nachfolgenden Kurs.
§ 4 Teilnahmeausschluß Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug kann sofort der Ausschluß vom Unterricht erfolgen. Bei Verhalten, daß den Lernerfolg der anderen Kursteilnehmer gefährdet, kann nach Verwarnung der Ausschluß erfolgen. Bei Verstößen gegen die Schulordnung oder Zuwiderhandlung gegen Anweisungen der Dozenten kann nach einmaliger Abmahnung der Ausschluß vom Kurs erfolgen. Die Kursgebühren werden in diesem Falle nicht rückerstattet, auch nicht anteilig.
§ 5 Rücktritt durch die GA Die GA kann vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten,
Die GA kann fristlos vom Vertrag, ggf. unter Rückzahlung der bisher geleisteten Zahlungen, zurücktreten,
Gegen den Veranstalter können bei Nichtzustandekommen keine Haftungs- oder Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Vorschrift des §628 BGB bleibt unberührt.
Die GA behält sich den Ausschluß eines Veranstaltungs-Teilnehmers vor, wenn der Teilnehmer den Kurs oder die Leistung stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt. Dies hat keine Auswirkung auf die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers.
§ 6 Haftung der GA Die GA haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den Teilnahmepreis beschränkt. Die GA haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.
§ 7 Haftung der Teilnehmer Die Teilnehmer haften voll für durch sie herbeigeführte/verursachte Schäden, insbesondere an anderen Teilnehmern, Hunden und Arbeitsgeräten.
§ 8 Schulordnung Die Schul- und Hausordnung wird durch den Vertragsabschluß von allen Teilnehmern als verbindlich anerkannt. Eine Verletzung der Schul- und Hausordnung kann den Ausschluß vom Kurs nach sich ziehen. Die Schulordnung hängt permanent in den Schulräumen zur Einsicht aus.
§ 9 Unterrichtstage und –zeiten Kernzeiten für theoretischen Unterricht: 8.30 bis 14.30 Uhr Praktische Kursanteile und Einzelunterricht werden individuell vereinbart. Geringfügige Über- oder Unterschreitung der Unterrichtszeiten stellen keinen Mangel dar.
§ 9.1 Fehlzeiten der Kursteilnehmer Fehltage sind generell zu entschuldigen, an Prüfungstagen durch Vorlage eines amtsärztlichen Attests.
§ 10 Ersatz ausgefallener Kursinhalte Bei einer coronabedingten Unterbrechung (z. B. durch „Lockdown“) während des Kurszeitraums, wie auch bei einem Ausfall des Kursleiters/Dozenten werden die ausgefallenen Termine nach Wegfall des Hinderungsgrundes angehängt. Anfallende Fahrt- oder Übernachtungskosten werden nicht übernommen.
§ 11 Zahlungen Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen unbar per Überweisung zu leisten.
§12 Mitwirkungspflicht Jeder Teilnehmer ist verpflichtet bei Störungen eines Kurses oder einer anderen Leistung Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der GA mitzuteilen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
§ 13 Kursunterlagen Alle Kursunterlagen unterliegen ausnahmslos dem Copyright. Sie werden den Teilnehmern kostenlos zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung gesellt. Es ist strikt untersagt, die Kursunterlagen im Original oder Kopie an Dritte weiterzugeben, z. B. durch verleihen, verschenken, verkaufen, einstellen (auch auszugsweise) in Foren oder versteigern.
§ 14 Weitere Bestimmungen Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht vor Ablauf von fünf Jahren (nach Beendigung der Ausbildung) selber auszubilden.
§ 15 Hunde von Seminarteilnehmern Bissige Hunde und läufige Hündinnen sind von der Seminarteilnahme ausgeschlossen. Stellt sich ein Hund während des Seminars als bissig heraus (schnappt nach anderen Hunden oder Menschen), muß der Hund aus dem Seminarräumen entfernt werden, der Besitzer kann dann nur noch ohne Hund weiter teilnehmen (zusehen/zuhören). Ebenso werden läufige Hündinnen nicht zum Seminar zugelassen. Eine Erstattung der Seminargebühr erfolgt nicht!
§ 16 Internetpräsenz Die Website der GA versteht sich als digitales Infomaterial, welches einem steten Wandel unterliegt. Trotz sorgfältiger Überwachung und regelmäßiger Pflege der Homepage können aus den Inhalten keine Ansprüche abgeleitet werden.
§ 17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 18 Gerichtsstand Der Gerichtsstand für Vollkaufleute und Vertragspartner ohne inländischen Wohnsitz ist Castrop-Rauxel.
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Haftungsausschluss
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