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Bedingungen für die wiederholte Teilnahme:
- Die Möglichkeit der Wiederholung muß ausdrücklich in der Anmeldung bzw.
im Ausbildungsvertrag genannt sein.
- Die regelmäßige Teilnahme am vorherigen Kurs ("Erst-Kurs")
Certified Groomer ist Grundvoraussetzung.
- Regelmäßig heißt, daß maximal 1 Kurstag versäumt
wurde, Fehlzeiten müssen entschuldigt sein. Auch "Salontage" sind Kurstage!
- Es muß an der kompletten schriftlichen Prüfung des Erstkurses
teilgenommen worden sein.
- Bei unentschuldigter Nicht-Teilnahme an der "Erst-Prüfung" ist die
Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme an einem Folgekurs wie auch die
Möglichkeit zur Teilnahme an einer weiteren Prüfung verwirkt. Im
Krankheitsfall ist eine amtsärztliche Krankschreibung
vorzulegen! Die dafür ggf. anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Prüflings.
- Im schriftlichen Prüfungsteil müssen mindestens 55% der
Maximalpunktzahl erreicht worden sein.
- Es muß an allen Kurstagen des Wiederholungskurses teilgenommen
werden, bei mehr als zwei Fehltagen ist die Kursgebühr erneut zu entrichten.
- Fahrtkosten, Übernachtungen etc. werden vom Teilnehmer selbst getragen.
Zur Beachtung: In aller Regel ist eine Teilnahme gleich am nächsten Kurs möglich, es
besteht aber kein Anspruch auf Teilnahme am nächsten Kurs. Für die
Koordination der Wiederholerplätze ist die Groomer Academy zuständig.
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