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Die Richtlinien für den "Expert-Groomer" (im Sinne eines Hundefriseur-Meisters) sind festgelegt:
Für alle Teilnehmer gibt es selbstverständlich Erinnerungsgaben und Urkunden! Termin: nach Bedarf Weitere Einzelheiten: Es werden maximal 4 Teilnehmer zu jeder Prüfung zugelassen. Mit der Meldung ist das Meldegeld fällig. Meldegeld ist Reuegeld, d. h. keine Rückzahlung bei Nicht-Teilnahme. Bei mehr als vier Anmeldungen entscheidet der Eingang des Meldegeldes, wer teilnehmen kann. Die schriftliche Prüfung beginnt um 8.30 Uhr und dauert eine Stunde. Bei der Anmeldung muß angegeben werden, welche Rasse (Mischlinge sind leider nicht zulässig) als Modellhund gewählt wird. Der Hund muß gepflegt und seiner Rasse entsprechend ausreichend lange nicht frisiert sein (z. B. Pudel mindestens 6-8 Wochen, Terrier 3 Monate), so daß eine korrekte, standardgemäße und vollständige Bearbeitung möglich ist. Es darf in keiner Weise und an keiner Stelle etwas abgeschnitten/abgetrimmt oder „vorgeschnitten“ werden. Es besteht ggf. die Möglichkeit, Hunde vor Ort zu baden. Jegliche Vor-Bearbeitung (außer kämmen und bürsten) führt zur Disqualifikation. Die selbst gewählten Modellhunde sind am Prüfungstag bis spätestens 9.30 Uhr zur Vorkontrolle einzuliefern, die praktische Prüfung beginnt um 10.00 Uhr. Es ist sinnvoll einen "Betreuer" für den Hund mitzubringen, der sich bis zum Beginn des praktischen Teils und danach um den Hund kümmern kann. Es ist nicht zwingend notwendig, daß der Prüfungsteilnehmer selber bei der Vorkontrolle anwesend ist, der Hund kann auch durch einen Beauftragten ("Betreuer") vorgestellt werden. Eventuelle Versäumnisse des Beauftragten werden allerdings dem Teilnehmer angerechnet. Nach der Arbeit am selbstgewählten Modell erfolgt gegen 13.30 die Zulosung des zweiten Hundes und dessen unverzügliche Bearbeitung. Voraussichtlicher Zeitplan:
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